Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ist allgemein anerkannt, dass sowohl der Verleiher (MyTalent) als auch Sie als Entleiher als gemeinsam Verantwortliche gelten. Dementsprechend ist bei Abschluss des Hauptvertrages auch kein sog. Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, sondern ein Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit (auch: Joint Controller Vertrag) gemäß Art. 26 DSGVO abzuschließen. Nachdem von Ihnen als Entleiher vertragsgemäß Daten nach Georgien zu transferieren sein werden, müssen Sie zudem dafür Sorge tragen, dass das von der DSGVO vorgeschriebene Datenschutzniveau eingehalten wird. Dies kann im Verhältnis Verleiher / Entleiher durch den (zusätzlichen) Abschluss sog. EU-Standarddatenschutzklauseln sichergestellt werden.
Die erforderlichen Dokumente werden Ihnen bei Abschluss des Hauptvertrages von MyTalent zur Verfügung gestellt.
Vertrag zwischen Leiharbeitnehmer und Ihnen
Da die von MyTalent überlassenen Arbeitnehmer ausschließlich aus Georgien heraus tätig werden (sog. „Virtueller Assistent“), müssen Sie auch bei diesen dafür Sorge tragen, dass das von der DSGVO vorgeschriebene Datenschutzniveau eingehalten wird.
Anders als im Verhältnis Verleiher / Entleiher wird dies jedoch nicht durch den Abschluss von EU- Standarddatenschutzklauseln sichergestellt, sondern mittels einer in vergleichbaren Konstellationen von (deutschen) Aufsichtsbehörden anerkannten Garantievereinbarung, die zwischen Ihnen und dem Leiharbeitnehmer abzuschließen ist.
Ein entsprechendes Dokument wird Ihnen bei Abschluss des Hauptvertrages von MyTalent ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Verantwortlicher u.a. dazu verpflichtet sind, den von MyTalent überlassenen Leiharbeitnehmern die Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass in Abhängigkeit von Ihren Datenverarbeitungsvorgängen ggf. auch das von Ihnen zu führende Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten anzupassen ist (vgl. Art. 30 DSGVO).
Anlage: