Steuerparadies Georgien – Steueranreize und Steuerbefreiungen

Georgien, mit seiner wachsenden Wirtschaft, hat die Absicht, eines der attraktivsten Investitionsziele der Welt zu werden. Das ist der Hauptgrund, warum die georgische Regierung mehrere, sehr wichtige Anreize und Befreiungen in die lokale Steuergesetzgebung eingefügt hat. Vorzugssteuersätze gelten sowohl für Körperschaften als auch für natürliche Personen. In diesem Artikel werde ich einige der sehr vorteilhaften Steuerregelungen beschreiben, die natürliche Personen im Land in Anspruch nehmen können.

Natürliche Personen als Unternehmer mit „Small Business“-Status

Steuerpflichtige natürliche Personen, die ein Einkommen von bis zu 500.000 Georgischen Lari (GEL) – ca. 125.000 € – pro Kalenderjahr erzielen, können den „Small Business“-Status erlangen, ein entsprechendes Zertifikat erhalten und in den Genuss einer Besteuerung von nur 1% der Bruttoeinnahmen kommen. Es sollte betont werden, dass ein Jahresumsatz von mehr als 500.000 GEL in einem Jahr kein ausreichender Grund ist, um den Status „Kleinunternehmen“ und das Recht auf niedrige Besteuerung zu verlieren. Dieses Recht geht erst dann verloren, wenn man die 500.000 GEL-Grenze zwei Jahre in Folge überschreitet.

Im ersten Jahr der Überschreitung der Schwelle wird der Umsatz über 500.000 GEL mit 3 % besteuert, während der Umsatz innerhalb der Schwelle weiterhin nur mit 1 % besteuert wird.

Es gibt 3 Arten von wirtschaftlichen Aktivitäten für einen Unternehmer mit dem Status „Small Business“ mit unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen:

  • Wirtschaftliche Aktivitäten, die für „Small Business“-Unternehmer erlaubt sind und mit 1% besteuert werden (bzw. 3% oberhalb von 500.000 GEL, falls zutreffend);
  • Wirtschaftliche Aktivitäten, die für „Small Business“-Unternehmer erlaubt sind und mit dem regulären Satz von 20% besteuert werden;
  • Wirtschaftliche Tätigkeiten, die für Kleinunternehmer nicht erlaubt sind, d.h. im Falle der Ausübung dieser Tätigkeiten wird der Status „Kleinunternehmer“ nicht gewährt bzw. wird ihm entzogen.

Territoriale Besteuerung (volle Steuerbefreiung für Einkommen, das außerhalb Georgiens erzielt wird)

Eine natürliche Person in Georgien wird nur für Einkünfte besteuert, die aus einer georgischen Quelle stammen.

Der Begriff „Einkommen aus einer Quelle außerhalb Georgiens“ ist jedoch nicht wörtlich zu verstehen. Zum Beispiel werden alle Einkünfte, die aus dem Ausland gezahlt werden, nicht als „Quelle außerhalb Georgiens“ betrachtet. Es gibt einen speziellen Artikel, Nr. 104 des georgischen Steuergesetzbuches, der die Arten von Einkünften definiert, die als georgische bzw. nicht-georgische Einkünfte betrachtet werden.

Einkünfte aus nicht-georgischen Quellen (die von der individuellen Besteuerung ausgenommen sind) sind zum Beispiel:

  • Dividenden, die von nicht-georgischen ansässigen Unternehmen erhalten werden;
  • Zinszahlungen von im Ausland tätigen Nicht-Georgiern;
  • Rentenzahlungen, die von außerhalb Georgiens erhalten werden;
  • Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem nicht in Georgien ansässigen Unternehmen, es sei denn, der größte Teil des Vermögens dieses Unternehmens besteht aus in Georgien gelegenem Grundbesitz.
  • Mit anderen Worten, wenn eine in Georgien ansässige natürliche Person Anteile an einem ausländischen Unternehmen erwirbt und regelmäßig Einkünfte als Dividende aus dieser Beteiligung erhält, werden diese Einkünfte als nicht-georgische Quelle betrachtet und sind daher von der Besteuerung im Land befreit.

Darüber hinaus sind Kapitalgewinne aus dem Wiederverkauf solcher Aktien ebenfalls von der Einkommenssteuer befreit, es sei denn, das ausländische Unternehmen, an dem die Aktien gehalten werden, verfügt über Immobilien in Georgien, deren Wert mehr als die Hälfte des Gesamtwertes der Aktiva des Unternehmens beträgt.

Ein weiteres Beispiel sind Zinserträge und Renten, die von nicht-georgischen Residenten gezahlt werden. In den meisten Fällen sind solche Einkünfte in Georgien von der Einkommensteuer befreit.

Bitte beachten Sie: Das gleiche Prinzip gilt nicht für Einkünfte aus der Erbringung von Dienstleistungen. Das bedeutet, dass in vielen Fällen (aber nicht in allen) die von Nicht-Residenten gezahlte Dienstleistungsvergütung als aus einer georgischen Quelle stammend betrachtet wird. Die Fälle von Dienstleistungsvergütungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Befreiung von der Kapitalertragssteuer in bestimmten Fällen

Wenn eine natürliche Person länger als zwei Jahre Vermögenswerte (einschließlich Aktien) besitzt, die in diesem Zeitraum nicht wirtschaftlich genutzt wurden, ist der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf dieser Vermögenswerte von der Einkommensteuer befreit.

Die Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Vermögenswerten in wirtschaftlicher Tätigkeit gelten nicht für Gewinne aus Wohnimmobilien. Der Gewinn aus dem Wiederverkauf solcher Vermögenswerte ist von der Steuer befreit, wenn sie nach zwei Jahren verkauft werden, unabhängig davon, ob die Immobilien wirtschaftlich genutzt wurden oder nicht.

Befreiung von der Mehrwertsteuer beim Verkauf von bis zu 4 Wohnungen innerhalb von 4 Jahren

Der Mehrwertsteuersatz in Georgien beträgt 18%. Er gilt für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Territorium Georgiens. Es gibt einen Schwellenwert von 100.000 GEL (ca. 35.000 USD) in 12 aufeinanderfolgenden Monaten für die Mehrwertsteuerregistrierung. Diese Schwelle und der Mehrwertsteuersatz gelten jedoch nicht für natürliche Personen, die bis zu vier Wohnungen innerhalb von vier Jahren verkaufen.

Niedrige Steuer auf Mieteinnahmen und Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wohnimmobilien

Es gibt zusätzliche Anreize innerhalb der georgischen Steuergesetzgebung in Bezug auf Wohnimmobilien. Insbesondere werden Mieteinnahmen aus Wohnimmobilien nur mit 5 % besteuert, wenn diese Immobilien ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Der Steuersatz von 5% gilt jedoch nicht automatisch, sondern muss durch einen Antrag erreicht werden.

Der gleiche Satz (5%) gilt für Kapitalgewinne aus dem Wiederverkauf einer Wohnimmobilie, wenn diese nicht unter die oben beschriebene Befreiung fällt.

Keine oder niedrige Besteuerung von Zinsen und Dividenden

Nach der georgischen Steuergesetzgebung ist eine natürliche Person, die Zinserträge aus Bankeinlagen und Sparguthaben erhält, von der Einkommensteuer befreit.

Darüber hinaus bieten georgische Banken bemerkenswert hohe Zinssätze für Einlagen in der Landeswährung an. Jährliche Zinssätze von 7 % bis ca. 14 % werden für Bankeinlagen in georgischen Lari angeboten, wobei die Zinsen monatlich an den Inhaber der Einlage ausgezahlt werden.

Zudem liegt der Quellensteuersatz für Dividenden und Zinsen bei nur 5%. Wenn eine natürliche Person an der Quelle mit 5% besteuert wird, wird dieses Einkommen nicht in das steuerpflichtige Einkommen natürlicher Personen einbezogen und erneut besteuert.

Steuerbefreiungen für Wiederverkäufer von Kryptowährungen

Der georgische Finanzminister hat kürzlich eine öffentliche Erklärung über die Besteuerung von Kryptowährungen in Georgien abgegeben. Demnach ist das Einkommen natürlicher Personen aus dem Wiederverkauf von Kryptowährungen (z. B. Bitcoin) sowohl von der Einkommensteuer als auch von der Mehrwertsteuer befreit.

Reichhaltiges Netzwerk an Steuerverträgen

Bis heute hat Georgien 56 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, ein paar weitere sind auf dem Weg, bald ratifiziert zu werden. Die meisten Abkommen weichen nicht nennenswert von den älteren OECD-Modellen (Modell 2008 und älter) ab, während einige von ihnen teilweise auf den UN-Modellsteuerabkommen basieren.

Die Anwendung dieser Steuerabkommen kann natürliche Personen vor Doppelbesteuerung schützen, wenn andere Länder das Besteuerungsrecht beanspruchen. So kann z.B. die Anwendung der „Tie-Breaking“-Regeln des Artikels 4 der georgischen Steuerabkommen, die Georgien einen „exklusiven Wohnsitz“ zuweisen, eine Person vor einer zusätzlichen Besteuerung in einem anderen Land schützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kriterien, die für die Anwendung der „Tie-Breaking“-Regeln zugunsten Georgiens erfüllt sein müssen, von Fall zu Fall geprüft werden müssen.

Regeln zur georgischen Ansässigkeit

Artikel 34 des georgischen Steuergesetzes ist der Bestimmung der georgischen Residenz für ein bestimmtes Kalenderjahr gewidmet. Die Hauptregel ist die Anwesenheit im Land für mehr als 183 Tage innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, wobei der 183. (und der nächste) Tag in dieses konkrete Kalenderjahr fällt.

Wenn sich zum Beispiel eine Person seit dem 1. Juli 2019 bis Ende März 2020 in Georgien aufhält, wird sie für das Jahr 2020 als georgischer Einwohner betrachtet, weil sie mehr als 183 Tage in 12 Monaten (einschließlich der im Jahr 2019 verbrachten Tage) in Georgien verbracht hat; der 183. und der nächste Tag fielen in das Kalenderjahr 2020.

Darüber hinaus kann auch eine Person, die einen bestimmten Betrag an Investitionen im Land tätigt, eine Residenzbescheinigung erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die georgischen Residenzregeln ihre eigenen Ausnahmen und Besonderheiten haben; die oben beschriebenen allgemeinen Regeln gelten nicht für alle Fälle.

Andere Vergünstigungen

Zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen können natürliche Personen, die sich für Georgien als Investitionsmöglichkeit und als Ziel für eine Umsiedlung interessieren, einfache Vorschriften, niedrige Bürokratie, ein geringes Maß an Korruption, gutes Wetter, fantastische Natur, das Schwarze Meer, wunderbare Berge, ein angenehmes soziales Umfeld, freundliche Menschen, niedrige Preise, großartiges Essen, fantastischen Wein (wir sind der Geburtsort des Weins mit einer 8.000-jährigen Geschichte der Weinherstellung) und vieles mehr genießen. 

Fazit:

Georgien ist ein sich entwickelndes, sehr kooperatives Land mit niedrigen Steuern und fast allen Annehmlichkeiten, die sich ein Unternehmer wünschen kann. Menschen, die sich in Georgien niederlassen und dort investieren, können von der Einkommenssteuer befreit werden, wenn sie mit Kryptowährungen handeln, sie werden mit nur 1 % ihrer Einnahmen besteuert, wenn sie Dienstleistungen erbringen, sie sind vollständig von der Steuer auf ausländische Einkommensquellen befreit, einschließlich Dividenden, Zinsen und Rentenzahlungen, die sie aus dem Ausland erhalten, sowie einige andere Steuervorteile, die oben kurz beschrieben wurden. Außerdem sind die attraktiven Steueranreize nur einer von vielen Gründen, warum Menschen davon profitieren können, hier zu leben und Geschäfte zu machen.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Partner, der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft TPsolution erstellt. Sie bieten hochqualitative Steuerdienstleistungen in Georgien, einschließlich: Steuerberatung, Einreichung von Steuererklärungen, Due Diligence, Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation, Vertretung eines Unternehmens bei einer Steuerprüfung, Beilegung von Steuerstreitigkeiten und korrekte Anwendung der georgischen Steuerabkommen.
Gela Barshovi ist ein internationaler und georgischer Steuerberater und geschäftsführender Partner der Buchhaltungs-/Beratungsfirma TPsolution in Tiflis. Über Unternehmensgründung, Steuerberatung und/oder Buchhaltung, kannst du ihn direkt unter gela.barshovi@tpsolution.ge erreichen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich von Gela Barshovi auf „Forbes Georgia“ veröffentlicht und übersetzt.



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