Hat man sich für eine Zusammenarbeit entschieden, so stellt sich die Frage, wie man den Arbeitsvertrag am besten gestaltet.
- Kommt der Kandidat über eine Agentur oder eine Plattform? Man sollte sich verdeutlichen, zwischen wem der Vertrag genau stattfindet. Wenn man den Kandidaten über eine Plattform, wie beispielsweise Upwork gefunden hat, läuft der Vertrag nicht direkt zwischen dem Unternehmen und dem Freelancer, sondern zwischen dem Unternehmen und der Plattform. Die Plattform wiederum hat einen Vertrag mit dem virtuellen Mitarbeiter. Dies gilt im Normalfall auch für Agenturen.
- Welches Recht wird angewandt? Hier sollte man sich die Frage stellen, welches Recht im Vertrag zur Anwendung kommt. Das deutsche Recht oder das lokale Recht des virtuellen Mitarbeiters? Um diese Frage eindeutig zu klären, sollte ein Unternehmen unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen.
- Ist der Vertag durchsetzbar? Bei einem Konflikt stellt sich trotz Vertag die Frage, ob es sich lohnt einen Rechtsstreit mit einem virtuellen Mitarbeiter, der sich im Ausland befindet, zu beginnen. Selbst wenn das Unternehmen im Recht ist, bedeutet ein Rechtsstreit, unter Umständen im Ausland, einen langwierigen und komplizierten Prozess.
Folgenden Punkte sollten unbedingt schriftlich festgehalten werden. Dies kann in einem formalen Vertrag, aber auch in einer Email geschehen. In jedem Fall sollte es schriftlich festgehalten werden.
- Stundenlohn
- Zeiterfassung
- Bonus oder Provision: Gibt es einen Bonus oder eine Staffelung des Gehaltes nach einem bestimmten Zeitraum.
- Weihnachtsgeld: Wenn einmal ein Weihnachtsgeld gezahlt wurde, erwarten die Mitarbeiter dieses jedes Jahr.
- Kündigungsfrist: Diese ermöglicht eine bessere Planbarkeit für beide Seiten.
- Zahlungsmethode und Zahlungshäufigkeit
Hält man all Punkte schriftlich fest, so minimiert man das Risiko eines Konfliktes. Falls doch ein Konflikt entsteht, kann man sich gemeinsam die festgehaltenen Punkte ansehen und so den Konflikt lösen.